Die Leistungsbeschreibung von selbstständigen Personenbetreuern ist seit der Legalisierung im Jahr 2007 gesetzlich geregelt: (http://www.bmwfw.gv.at/Unternehmen/Gewerbe/Documents/Hausbetreuungsgesetz.pdf )

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
    Zubereitung von Mahlzeiten, Vornahme von Besorgungen, Reinigungstätigkeiten, Durchführung von Hausarbeiten und Botengängen, Betreuung von Haustieren und Pflanzen, Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln etc.)
  • Unterstützung bei der Lebensführung
    Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen, Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Arzneimittelaufnahme, Unterstützung bei der Körperpflege, Unterstützung beim An- und Auskleiden, Unterstützung bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten, Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen, Gehen
  • Begleiterfunktion
    Führung von Konversationen, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung bei diversen Aktivitäten
  • Allfällige vom Arzt oder Angehörigen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege schriftlich übertragene ärztliche oder pflegerische Tätigkeiten
    Verabreichen von Arzneimitteln (Einordnen), Anlegen von Bandagen und Verbänden (auch das Anziehen von Anti-Thrombose-Strümpfen), Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln, Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifen, einfache Wärme- und Lichtanwendungen.