Die medizinische Hauskrankenpflege ist eine zeitlich begrenzte Pflege durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen zu Hause, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden werden kann. Die Behandlung erfolgt nach Anordnung eines Arztes bzw. einer Ärztin.
Tätigkeiten:
- Wundversorgung
- Verabreichung von Injektionen und Infusionen
- Stoma-, Fistel- und Katheterpflege
Voraussetzungen:
- Die medizinische Versorgung ersetzt bzw. verkürzt einen sonst nötigen Krankenhausaufenthalt.
- Ärztliche Verordnung durch Spitalsarzt oder niedergelassenen Arzt.
- für 28 Tage möglich, Verlängerung nach ärztlicher Anordnung und chefärztlicher Bewilligung möglich.
Die Kosten für medizinische Hauskrankenpflege werden anteilig von den jeweiligen Sozialversicherungsträgern übernommen!