Die Antragsformulare des Sozialministeriums für die Gewährung eines Zuschusses zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung wurden überarbeitet und stehen ab sofort im Bereich INFORMATION-FORMULARE zum Download bereit.
Wichtig in diesem Zusammenhang: Seit Jänner wird vom Sozialministerium überprüft, ob Betreuungskräfte innerhalb eines Monats bei verschiedenen Klienten zum Einsatz kommen (österreichweit). Da jede Betreuungskraft nur einmal pro Monat gefördert wird, kann es daher vorkommen, dass Klienten keine Förderung erhalten, wenn die Betreuungskraft im selben Monat schon bei einem anderen Klienten im Einsatz war.
Wir kontrollieren die Einsatzpläne unserer Betreuungskräfte nach bestem Wissen und Gewissen, um derartige Fälle zu vermeiden.