24 Stunden-Betreuung:

Die angeführten Preise inkludieren sämtliche Kosten, es werden keine Provisionen oder sonstigen Zusatzkosten in Rechnung gestellt. Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses: Nettoeinkommen von maximal EUR 2.500,00 monatlich, mindestens Pflegestufe 3 und Einsatz von zwei Betreuungskräften pro Monat. (Das Pflegegeld zählt nicht zum Einkommen)

  • Pflegestufe
  • 0
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 24-Stunden-Betreuung pro Monat
  • EUR 2.640,00
  • EUR 2.640,00
  • EUR 2.640,00
  • EUR 2.640,00
  • EUR 2.640,00
  • EUR 2.640,00
  • EUR 2.790,00
  • EUR 2.940,00
  • Kosten pro Tag
  • EUR 88,00
  • EUR 88,00
  • EUR 88,00
  • EUR 88,00
  • EUR 88,00
  • EUR 88,00
  • EUR 93,00
  • EUR 98,00
  • Pflegegeld
  • 0
  • -EUR 165,40
  • -EUR 305,00
  • -EUR 475,20
  • -EUR 712,70
  • -EUR 968,10
  • -EUR 1.351,80
  • -EUR 1.776,50
  • Zuschuss
  • kein Zuschuss
  • kein Zuschuss
  • kein Zuschuss
  • -EUR 550,00
  • -EUR 550,00
  • -EUR 550,00
  • -EUR 550,00
  • -EUR 550,00
  • Eigenleistung für 30 Tage
  • EUR 2.640,00
  • EUR 2.474,60
  • EUR 2.335,00
  • EUR 1.614,80
  • EUR 1.377,30
  • EUR 1.121,90
  • EUR 888,20
  • EUR 613,50

abhängig von der persönlichen Situation kann die tatsächliche Berechnung abweichen, wir beraten Sie gerne individuell

An folgenden Feiertagen wird von den Betreuungskräften ein Feiertagszuschlag von € 30,‐ in Rechnung gestellt: 1.1., Ostersonntag + Ostermontag, 24.12., 25.12 und 26.12.

In obigen Kosten ist der Agenturanteil von € 13,‐ pro Tag bereits enthalten. Bei zwei Personen beträgt der Agenturanteil € 15,- pro Tag. Dieser wird per Einziehungsauftrag einmal pro Monat eingezogen.

Fahrtkosten: je nach Entfernung zwischen € 50.‐ (z.B. Slowenien) und ab € 150,‐ (Kroatien) je Turnus und Betreuerin. Die Sozialversicherungsbeiträge werden von den Betreuungskräften selbst getragen.

Sofern die Preise Mehrwertsteuer enthalten, ist diese in angegebenen Kosten inkludiert.

zusätzliche Dienstleistungen für die 24 Stunden-Betreuung:

für eine zusätzliche, nicht zu betreuende Person im Haushalt (Aufpreis):
EUR 5,00 pro Tag
Für eine zusätzlich zu betreuende Person im Haushalt, abhängig von der Pflegestufe und
nach Absprache, ab (Aufpreis):
EUR 10,00 pro Tag
wenn ein(e) DGKS/P als Betreuungsperson erforderlich ist (Aufpreis):EUR 10,00 pro Tag
zusätzlich notwendige Visiten durch eine Pflegefachkraft:
EUR 40,00 pro Visite
24h-Kurzzeitbetreuung, sofern Ressourcen vorhanden sind, bis maximal 6 Tage:EUR 120,00 pro Tag
24h-Kurzzeitbetreuung, sofern Ressourcen vorhanden sind, 7 bis maximal 14 Tage:EUR 110,00 pro Tag

Nachtdienste und Tagesbetreuungen (ab 4 Stunden) können je nach vorhandenen Ressourcen angeboten werden, die Verrechnung erfolgt nach einer individuellen Vereinbarung