Auszug aus dem Fördermodell des Sozialministeriums bei nicht angestellten Betreuungskräften (auf selbständiger Basis mit dem Gewerbe Personenbetreuung)

 

Höhe der Förderung

Die Förderung wird zwölfmal  im Jahr ausbezahlt. Für die Variante der selbständigen Betreuungskräfte erhalten Sie Folgendes:

Pro Betreuungskraft  beträgt die Förderung € 275.- pro Monat, für zwei Betreuungskräfte also € 550.-.
Voraussetzung ist, dass die Betreuungskraft das freie Gewerbe der Personenbetreuung angemeldet hat.


Voraussetzungen für die Gewährung finanzieller Förderungen

  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung sollte der zu Betreuende bereits ein Pflegegeld zumindest in der Höhe der Stufe 3 oder 4 beziehen.
  • Es muss eine Notwendigkeit zur 24-Stunden-Betreuung vorliegen. Diese stellt Ihnen der behandelnde (Fach-)Arzt in Form eines Befundberichtes aus.
  • Bei Beziehern von Pflegegeld ab der Pflegestufe 5 wird in der Regel von der Notwendigkeit einer 24-Stunden Betreuung ausgegangen.


Einkommensgrenzen

  • Eine Förderung kann gewährt werden, wenn das monatliche Netto-Gesamteinkommen der zu betreuenden Person einen Betrag von € 2.500.- nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenze erhöht sich für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen um € 400.- für einen behinderten, unterhaltsberechtigten um € 600.-.
  • Nicht zum Einkommen zählen unter anderem Pflegegeld, Versehrtenrenten (Unfallrenten) oder vergleichbare Leistungen, Sonderzahlungen, Familienbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfen oder Wohnbeihilfen.
  • Liegt das Einkommen der betreuungsbedürftigen Person über der Grenze von € 2.500.-, verringert sich die Förderung um jenen Betrag, um den das Einkommen die Grenze übersteigt (z. B.: ein Einkommen von € 2.700.- liegt € 200.- über der Grenze. Die Förderung vermindert sich um € 200.-). Förderbeträge unter € 50.- werden nicht ausbezahlt.

 

Näheres beim Sozialministerium unter der österreichweiten Telefonnummer 05 99 88

oder auf der Internetseite des Sozialministeriumservice unter www.sozialministeriumservice.at

 

Wir übernehmen für Sie gerne diverse behördliche Schritte und beraten und unterstützen bei auftauchenden Fragen!