Die medizinische Hauskrankenpflege ist eine zeitlich begrenzte Pflege durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen zu Hause, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden werden kann. Die Behandlung erfolgt nach Anordnung eines Arztes bzw. einer Ärztin.

Tätigkeiten:

  • Wundversorgung
  • Verabreichung von Injektionen und Infusionen
  • Stoma-, Fistel- und Katheterpflege

Voraussetzungen:

  • Die medizinische Versorgung ersetzt bzw. verkürzt einen sonst nötigen Krankenhausaufenthalt.
  • Ärztliche Verordnung durch Spitalsarzt oder niedergelassenen Arzt.
  • für 28 Tage möglich, Verlängerung nach ärztlicher Anordnung und chefärztlicher Bewilligung möglich.

Die Kosten für medizinische Hauskrankenpflege werden anteilig von den jeweiligen Sozialversicherungsträgern übernommen!